Die Rechtsanwaltskanzlei Koch berät und vertritt Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.
Sie haben eine Kündigung erhalten, ihr befristeter Arbeitsvertrag endet oder es steht der Abschluss eines Aufhebungsvertrags im Raum. Wir beraten udn vertreten Sie umfassend bei Fragen zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.
Ihnen wird nicht das Ihnen zustehende Entgelt gezahlt? Sie beanspruchen eine Gratifikation (Weihnachtsgeld o.ä.)? Sie möchten in Elternzeit gehen oder sonstige Rechtsfragen in ihrem laufenden Arbeitsverhältnis geklärt wissen? Wir beraten und vertreten Sie gerne.
Sie sind Betriebsrat oder Betriebsratsmitglied? Sie haben Fragen zur Mitbestimmung (z.B. einer Betriebsvereinbarung)?
Wir beraten und vertreten auch in kollektivrechtlichen Angelegenheiten.
Beachten Sie: Im Arbeitsrecht gelten teilweise sehr kurze Fristen zur Erhebung von Klagen oder Geltendmachung von Ansprüchen. Kontaktieren Sie uns daher
möglichst frühzeitig!