Wenn Sie nur über geringes Einkommen und Vermögen verfügen, insbesondere als Empfänger von Arbeitslosengeld II haben Sie meist einen Anspruch auf Beratungshilfe.
Was ist Beratungshilfe?
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich anwaltlich außergerichtlich beraten und vertreten zu lassen. Ein häufiger Anwendungsfall ist die Vertretung in einem Widerspruchsverfahren gegen eine Behörde, z.B. ein Jobcenter.
Wer erhält Beratungshilfe?
Beratungshilfe erhält, wer die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Die beabsichtigte Wahrnehmung der Rechte darf nicht mutwillig sein. Anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten können übernommen werden. Die eigentliche Beratung findet nicht durch das Gericht, sondern bei einem selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt statt. In Berlin sind alle Rechtsanwälte zur Gewährung von Beratungshilfe grundsätzlich verpflichtet.
Wo erhält man Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe kann vorab beim Amtsgericht beantragt werden. Ein Formular zur Beantragung von Beratungshilfe sowie ein Merkblatt finden Sie unten. In geeigneten Fällen wird die Beratungshilfe auch von der Rechtsanwaltskanzlei Koch für Sie beim Amtsgericht beantragt. Bitte wenden Sie sich vorab telefonisch an meine Mitarbeiterin.
Was kostet die anwaltliche Beratung mit Beratungshilfe?
Der Anwalt kann eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15 Euro verlangen. Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines vom Amtsgericht wird Ihnen diese Gebühr von der Rechtsanwaltskanzlei Koch in der Regel erlassen.