Wir gehen in Fragen der der Vergütung und der Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung äußerst transparent vor und informieren Sie stets vorab über die voraussichtlich anfallenden Kosten und Möglichkeiten der Kostenerstattung und Kostenübernahme durch Dritte. Scheuen Sie sich daher nicht Kontakt aufzunehmen.
Erstberatung
In einer ersten Beratung werden zunächst die grundlegenden Fragen des vorliegenden Falles erörtert. Der Sachverhalt wird aufgenommen und es werden erste Hinweise zur Rechtslage erteilt, soweit dies ohne aufwändige Recherche, beispielsweise zu Rechtsprechung möglich ist. Die Kosten für eine ausführliche erste Beratung betragen, je nach Umfang, zwischen 60,00 Euro und 190,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer 19 %.
Der genaue Betrag kann vorab gerne gemeinsam telefonisch oder schriftlich vereinbart werden. Die für die Erstberatung entstandenen Gebühren werden für den Fall einer Vertretung in dieser Angelegenheit auf die weiteren Gebühren angerechnet, d.h. sie fallen dann in der Regel weg.
In vielen Fällen genügt schon eine Erstberatung zur erschöpfenden Beantwortung Ihrer Rechtsfragen.
Außergerichtliche Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung (z.B. in Widerspruchsverfahren)
Für die außergerichliche Beratung existiert keine vorgebene Regelung zur Gebührenhöhe. Die Gebühren einer Vertretung richten sich nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Zivilrecht (einschließlich Arbeitsrecht) und Verwaltungsrecht in aller Regel nach dem Wert des Streitgegenstandes (Streitwert), in Angelegenheiten des Sozialrechts zumeist nach den einzelenen Kriterien der anwaltlichen Tätigkeit (z.B. Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit) innerhalb vom Gesetz vorgegebener Rahmen.
In bestimmten Fällen kommt auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars in Betracht. Die Stundensätze der Rechtsanwaltskanzlei Koch liegen derzeit
In bestimmten Verfahren des Sozialrechts vereinbaren wir pauschale Gebührensätze mit Ihnen.
Es gehört zu den Prinzipien der Rechtsanwaltskanzlei Koch, die Kostenfrage stets rechtzeitig und transparent für Sie zu thematisieren.
Kostenübernahme Rechtsschutzversicherung / Kostenerstattung durch Gegner oder sonstige Dritte
Für den Fall des Obsiegens kommt eine nachträgliche Kostenerstattung durch den Gegner / die gegnerische Behörde in Betracht.
Hiervon gibt es eine wichtige Ausnahme: In den meisten Verfahren vor dem Arbeitsgericht und damit zusammenhängenden außgerichtliche Tätigkeiten findet keine Kostenerstattung durch den Gegner statt.
Betriebsräte können die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung in der Regel vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Bitte nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
Gibt es Nachlässe / Rabatte? Was kann ich tun, wenn mir die Kosten zu hoch sind?
Wir informieren Sie über die Gebühren und Preise der Rechtsanwaltskanzlei Koch stets rechtzeitig, umfassend und transparent.
Erfolgshonorare vereinbaren wir nur in seltenen Ausnahmefällen. Wir benötigen keine finanziellen Anreize, um die bestmögliche Leistung für Sie zu liefern und bearbeiten jedes Mandant mit größtmöglichem Nachdruck.
Es kann vorkommen, dass unsere Kosten in einem ungünstigen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Es steht Ihnen frei, sich an Kolleginnen oder Kollegen mit niedrigeren Preisen zu wenden oder ihre Rechte ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen.