Prozesskostenhilfe kann Ihnen für die Durchführung von Gerichtsverfahren bewilligt werden, auch und gerade für die Kosten der Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Sie wird bei dem Gericht
beantragt, bei dem Sie das Verfahren führen möchten. Nähere Informationen können Sie den nachstehenden amtlichen Hinweisblättern und Formularen entnehmen.