Wenn Sie rechtschutzversichert sind, übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Koch als besondere Serviceleistung für Sie kostenlos die Einholung einer sog. Deckungszusage, d.h. die Klärung mit der Rechtschutzversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten einer Vertretung übernommen werden.

 

Selbstverständlich können Sie auch mit Ihrer Rechtschutzversicherung vorab Kontakt aufnehmen und Vorabklärungen durchführen. 

 

Falls Sie rechtschutzvesichert sind, bringen Sie zum Termin bitte Unterlagen hierzu mit, idealerweise den Versicherungsschein oder zumindest die Versicherungsnummer. Falls Sie bereits selbst einen Rechtschutzfall ihrer Versicherung melden oder gemeldet haben ist es hilfreich die sog. Schadensnummer zu notieren.