Das Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Koch auf dem Gebiet des Sozialrechts und des Sozialversicherungsrechts umfasst die Beratung zu sozialrechtlichen Angelegenheiten, die Vertretung gegenüber der Behörde bzw. Leistungsträger z.B. in Widerspruchsverfahren und in Verfahren vor den Sozialgerichten (Klage und einstweiliger Rechtschutz). Rechtsanwalt Manuel Koch ist Fachanwalt für Sozialrecht.
Erfahren Sie hier mehr zu den einzelnen Tätigkeitsgebieten (Auswahl):
Sie sind selbständig und wollen auch sozialversicherungsrechtlich so behandelt werden? Sie sollen ungerechtfertigte Beiträge zur Sozialversicherung abführen? Ihr Status wird nicht anerkannt? Eine Betriebsprüfung hat stattgefunden und das Ergebnis gefällt Ihnen nicht?
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Sie haben ein Problem mit der Deutschen Rentenversicherung Bund oder der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg?
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Sie haben ein Problem mit einer Berufsgenossenschaft bzw. beim Verletztengeld mit der Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft?
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Sie haben ein Problem mit der Pflegekasse ihrer Krankenkasse oder sonstigen Beratungsbedarf im Pflegerecht?
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Sie haben ein Problem mit dem Versorgungsamt, einem Reha-Träger oder sehen sich einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ausgesetzt?
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