Typische Fälle sind:
-
die Abwehr unberechtigter Forderungen aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden, Rücknahme- und Erstattungsbescheiden oder endgültigen Festsetzungs-
und Erstattungsbescheiden
-
die Abwehr unberechtigter Sanktionen (z.B. wegen nicht wahrgenommener Termine, Ablehnung von Arbeitsangeboten, Nichtantritt von Maßnahmen, Verstoß
gegen Eingliederungsvereinbarungen)
-
die Vertretung gegenüber rechtswidrigen Eingliederungsvereinbarungen oder deren Ersetzung durch Verwaltungsakt
-
die Übernahme der vollen Miete nach der Aufforderung zur Kostensenkung durch das Jobcenter als Kosten der Unterkunft
-
die Übernahme von Heiz- und Betriebskostennachzahlungen
-
die Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder aus Arbeitsverhältnissen
-
die Vertretung in gerichtlichen Eilverfahren (sog. einstweiliges Rechtschutzverfahren) und bei Klagen vor dem Sozialgericht
Als Bezieher von Arbeitslosengeld II / Bürgergeld bzw. Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten Sie in der Regel für die Klärung der o.g.
Angelegenheiten Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.