Typische Fälle sind:
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die Abwehr unberechtigter Forderungen aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden, Rücknahme- und Erstattungsbescheiden oder endgültigen Festsetzungs-
und Erstattungsbescheiden
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die Abwehr unberechtigter Sanktionen (z.B. wegen nicht wahrgenommener Termine, Ablehnung von Arbeitsangeboten, Nichtantritt von Maßnahmen, Verstoß
gegen Eingliederungsvereinbarungen)
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die Vertretung gegenüber rechtswidrigen Eingliederungsvereinbarungen oder deren Ersetzung durch Verwaltungsakt
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die Übernahme der vollen Miete nach der Aufforderung zur Kostensenkung durch das Jobcenter als Kosten der Unterkunft
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die Übernahme von Heiz- und Betriebksostennachzahlungen
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die Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder aus Arbeitsverhältnissen
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die Vertretung in gerichtlichen Eilverfahren (sog. einstweiliges Rechtschutzverfahren) und bei Klagen vor dem Sozialgericht
Als Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten Sie in der Regel für die Klärung der o.g.
Angelegenheiten Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.